Die OSS-Erklärung für ein bestimmtes Quartal muss spätestens am 31. des Folgemonats eingehen. Die Zahlung muss unter Angabe der Referenznummer dieser Meldung erfolgen. Sie ist spätestens am Ende des Monats fällig, der auf das Ende des Rechnungszeitraums folgt, auf den sich die Erklärung bezieht.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.