Die Steuerpflicht entsteht mit dem ersten Verkauf, der zur Überschreitung der Lieferschwelle führt. Es reicht aus, wenn die Schwelle bereits im Jahr 2020 oder in einem der ersten Quartale des Jahres 2021 überschritten wurde. In diesen Fällen sind die grenzüberschreitenden Verkäufe ab dem 1. Juli 2021 steuerpflichtig. Wird die Lieferschwelle erst im Oktober 2021 überschritten, ist die Steuer ab diesem Zeitpunkt im Lieferland zu entrichten (bis zum Überschreiten der Schwelle wird die Steuer im Versandland beglichen).
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