Die DSGVO umfasst unter anderem Verwalter mit Organisationseinheiten in der Europäischen Union. Die DSGVO-Vereinbarung enthält daher eine Liste von internationalen Partnerfirmen und Unterauftragnehmern (sogenannte Unterauftragsverarbeiter), die vom Auftraggeber ermächtigt wurden, personenbezogene Daten in dem Umfang zu verarbeiten, der für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung erforderlich ist. Dabei handelt es sich um eine Maximalliste, dank derer wir die Anzahl der Dokumente, die wir dem Kunden bei der Unterzeichnung von Anhängen für die Zustellung in nachfolgende Länder übermitteln, minimieren.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist die DSGVO?
- Welche Rechte hat die Person, die die personenbezogenen Daten anvertraut?
- Warum sind Länder/Einrichtungen, die in der Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten sind, nicht in meinem Vertrag enthalten?
- Warum muss ich einen Vertrag über die Übertragung der Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnen, wenn ich eine Kooperationsvereinbarung abschließe?
- Haben Sie einen Vertrag zur Beauftragung der Verarbeitung personenbezogener Daten?
- Was ist eine Datenverarbeitung?
- Was sind persönliche Daten?
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