Das deutsche Steuergesetz und die Anforderungen an die Rechnungslegung sind sehr formalistisch. Die deutschen Regelungen sind konform mit der EU-Richtlinie bezüglich der Umsatzsteuer sowie den Anforderungen an den Umsatzsteuerausweis in Rechnungen.
Eine Rechnung, die der deutschen Umsatzsteuer unterliegt muss zumindest die folgenden Informationen enthalten:
- Ausstellungsdatum,
- eine einmalige, fortlaufende Nummer,
- die Umsatzsteuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten / Dienstleisters,
- die vollständige Adresse des Lieferanten / Dienstleisters und des Kunden,
- die vollständige Beschreibung der Waren bzw. Dienstleistungen,
- Einzelheiten zu der Stückzahl der Waren, falls anwendbar,
- das Datum der Lieferung bzw. der Dienstleistungserbringung,
- den Netto-Wert bzw. Steuerwert der Lieferung / Dienstleistung,
- den angewendeten Umsatzsteuersatz und der Betrag der Umsatzsteuer,
- Spezifische Einzelheiten, um die mögliche Steuerfreiheit zu begründen – Export, Reverse-Charge-Verfahren oder innergemeinschaftliche Lieferung,
- den Gesamtbetrag, den Bruttowert der Rechnung.
Nur wenn all die oben angeführten Anforderungen erfüllt sind, ist eine Vorsteuererstattung für den Kunden möglich bzw. darf die mögliche Steuerfreiheit angewendet werden.
amavat Europe hilft Ihnen durch die Prüfung Ihrer Rechnungen auf Konformität mit dem deutschen Umsatzsteuergesetz.
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