Beispiel: Wenn Sie in Frankreich ansässig sind und eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, verkaufen Sie Ihre Waren an französische Konsumenten und weisen 20% französische Umsatzsteuer aus.
Falls Sie beginnen nach Deutschland oder Spanien zu verkaufen und Ihre Verkäufe sich unter den jeweiligen Meldeschwellen/lieferschwellen befinden, verkaufen Sie Ihre Waren an die dortigen Konsumenten und weisen die 20%-ige französische Umsatzsteuer aus, die Sie anschließend an die französischen Steuerbehörden abführen. Falls Sie einmal die Schwellenwerte/Lieferschwelle in den Ländern (Deutschland: 100.000€, Spanien: 35.000€ im Jahr) überschreiten, müssen Sie Ihre französische Firma bei den Steuerbehörden in Deutschland und Spanien registrieren. Sie erhalten eine deutsche und eine spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie sind damit zu einem nicht ansässigen Händler bzw. Unternehmer geworden. Von diesem Moment an müssen Sie Ihren Konsumenten 19% bzw. 21% der jeweiligen Umsatzsteuer ausweisen und diese anschließend an die lokalen Steuerbehörden abführen.
Zusammenfassend
- Jedes Unternehmen außerhalb der EU, das Waren innerhalb der EU verkauft, muss in dem Land registriert sein, in dem es seine Waren lagert,
- Jedes Unternehmen in der EU, das die lokale umsatzsteuerliche Meldeschwelle überschritten hat, muss sich lokal für die Umsatzsteuer registrieren,
- Jedes Unternehmen in der EU, das die Fernabsatz-Meldeschwelle/Lieferschwelle in einem anderen EU-Mitgliedsstaat überschritten hat, muss sich im jeweiligen Zielland für die Umsatzsteuer registrieren,
- Jedes Unternehmen außerhalb der EU, das Waren in einem EU-Mitgliedsstaat lagert und Waren in andere EU-Mitgliedsstaaten verkauft, muss sich in dem Land für die Umsatzsteuer registrieren, in dem es die Waren lagert.
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