Onlinehändler mit Sitz außerhalb der EU, die die Auftragserfüllung durch Amazon (FBA) verwenden, stehen anderen Verpflichtungen gegenüber als Händler mit Sitz in einem der EU-Mitgliedsstaaten. Die gute Nachricht ist, dass diese ohne die Gründung einer Tochtergesellschaft in der EU ihre Waren an Konsumenten in der EU verkaufen können, wobei sie sich jedoch in den jeweiligen Ländern für die Umsatzsteuer registrieren müssen.
Die genauen Anforderungen für FBA-Händler, die nicht in der EU ansässig sind, hängen vom Versandort der Ware ab.
Waren von außerhalb der EU – Falls die Waren am Standort des nicht in der EU ansässigen Händlers gelagert werden, müssen für diese Waren erst die EU-Zollformalitäten erledigt werden. Der Händler kann dies erledigen, wenn die Waren zum ersten Mal in einem EU-Land ankommen. Er kann die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren bezahlen, um die Waren in die EU zur Weiterlieferung an den Kunden zu bringen. Falls der Händler die Einfuhrumsatzsteuer erstattet bekommen möchte, muss sich dieser in dem Land für die Umsatzsteuer registrieren, in dem er die Waren verzollt hat. Andernfalls muss der Händler die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren als Kosten tragen und ggf. an seinen Endkunden weiterberechnen.
Alternativ kann der nicht in der EU ansässige Händler seinen Kunden zwingen die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren abzuführen. Typischerweise wird die Zustellfirma dem Kunden diesen Betrag in Rechnung stellen bevor die Waren übergeben werden. Das schreckt Kunden jedoch häufig davor ab, erneut mit dem Händler Geschäfte abzuschließen.
Waren innerhalb der EU – Falls ein nicht in der EU ansässiger Händler seine Warenbestände in der EU in einem Amazon-Lager aufbewahren möchte, verlangt dieses eine umsatzsteuerliche Registrierung in dem Land, in dem sich das Lager befindet. Der Händler kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nutzen, um seine Waren an Konsumenten in der EU zu verkaufen. Wenn der Händler die Fernabsatz-Meldeschwellen/Lieferschwellen überschreitet, muss er sich in weiteren EU-Ländern registrieren.
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