Die Ernennung eines Steuerbevollmächtigtens gewährleistet Unternehmen, die ihren offiziellen Sitz in einem EU-Staat haben und die eine der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftstätigkeit in einem anderen EU-Staat ausführen, die korrekte Abrechnung der Umsatzsteuer.
Nachfolgend sind Beispiele für Tätigkeiten, die der Umsatzsteuer unterliegen, angegeben:
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbein und aus Mitgliedsstaaten,
- Import und Export in und aus der Europäischen Union,
- Baudienstleistungen sowie Dienstleistungen in Verbindung mit Immobilien,
- Lagerung von Waren und Konsignationsbeständen,
- Versandhandel im Falle des Überschreitens der Meldeschwellen/Lieferschwellen (klicken Sie hierum die Versandhandels-Schwellenwerte/Lieferschwellen anzusehen),
- Verkäufe an private Endkunden und anderejuristische Personen, die keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind,
- Abrechnungen auf Grundlage des Reverse-Charge-Verfahrens,
- Bestimmte Verkaufs- / Weiterverkaufstätigkeiten,
- Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte.
Falls Sie eine der oben genannten Tätigkeiten ausführen, sind Sie sehr wahrscheinlich verpflichtet sich im jeweiligen Mitgliedsstaat für umsatzsteuerliche Zwecke zu registrieren. Durch den Erhalt einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen Sie die Möglichkeit die korrekte Abrechnung der Umsatz- und Vorsteuer sicherzustellen.
Hierzu können Sie einen Steuerbevollmächtigten (z.B. amavat Europe) benennen. Dieser Unterstützt Sie bei allen administrativen Formalitäten, stellt die Einhaltung der lokalen Steuervorschriften sicher und schützt Sie vor dem Verlust einer potentiellen Umsatzsteuerstattung bzw. für den Fall, dass Sie Strafen für die Nichteinhaltung der Steuervorschriften auferlegt bekommen.
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