Fernabsatz besteht dann, wenn Sie Ihre Waren aus einem EU-Land zu einem Kunden in einem anderen EU-Land verkaufen. Allgemein sind diese Kunden Privatpersonen, die keiner Geschäftstätigkeit nachgehen, die der Umsatzsteuer unterliegt.
Die Fernabsatz-Meldeschwelle/Lieferschwelle ist ein Wert in Euro, der durch jedes europäische Land individuell festgelegt wird. Falls das Verkaufsvolumen Ihrer Lieferungen in ein Land die Meldeschwelle des jeweiligen Landes überschreitet, sind Sie verpflichtet sich dort für die Umsatzsteuer zu registrieren. Sie sind verantwortlich für zu erstellende Meldungen, die Umsatzsteuer einzubehalten und anschließend an das jeweilige Land abzuführen.
Beachten Sie bitte, dass die Fernabsatz-Meldeschwelle/Lieferschwelle nicht als Gesamtsumme all Ihrer Verkäufe innerhalb Europas verstanden werden darf. Jedes EU-Land besitzt seine eigene Fernabsatz-Meldeschwelle/Lieferschwelle, die von Land zu Land unterschiedlich sein kann. Lassen Sie sich durch die jeweilige Steuerbehörde im gewünschten Zielland, in das Sie Ihre Produkte verkaufen wollen, bezüglich der Fernabsatz-Meldeschwelle/Lieferschwelle beraten/informieren.
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