Die umsatzsteuerliche Registrierung kann abhängig von Ihrem Verkaufsvolumen und vom Lagerort Ihrer Bestände erforderlich sein. Sie sollten sich von Ihrem Steuerberater zu Fragen Ihrer Verpflichtungen bezüglich der umsatzsteuerlichen Registrierung individuell beraten lassen.
Wenn Sie Produkte aus Ihren Beständen in Europa an Ihre Kunden verkaufen, werden Sie verpflichtet sein Umsatzsteuererklärungen in den Ländern, in denen die Lieferungen beginnen, als auch in den jeweiligen Zielländern vorzulegen (falls Sie den Schwellenwert des sogenannten Fernabsatzes/Lieferschwellen überschreiten).
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